Sachverständiger für Sportboote

Niels Engel

Sachverständigenordnung und Richtlinien

                     

Die allgemeinen Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung sowie die Rechte und Pflichten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind in der Sachverständigenordnung (SVO) geregelt. In dem unten aufgeführten Link finden Sie die SVO der IHK Schleswig Holstein, oder sie klicken auf diese Adresse der SVO der IHK Frankfurt am Main sowie die Richtlinen dazu. Die Richtlinien erläutern die Anwendung und Auslegung der Sachverständigenordnung.